Zertifizierte WEG-Verwalter
Mit der Verwalterbestellung beauftragen die Wohnungseigentümer den Verwalter nicht nur mit der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung ihres Eigentums. Neben dem Grundbesitz vertrauen sie ihm auch ein meist nicht unerhebliches Rücklagenvermögen an. Umso mehr ist bei der Auswahl des Verwalters besondere Sorgfalt erforderlich.
Je höher die Anzahl der Wohneinheiten in einer Gemeinschaft, um so mehr Eigentümer, Meinungen und Charaktere gibt es. Das ist auch gut so, denn wir alle möchten in einer freien und pluralistischen Gesellschaft leben. Jedoch ist es manchmal gar nicht so einfach, alle individuellen Wünsche und Meinungen zielgerichtet zu einem einheitlichen tragbaren Ergebnis in der Eigentümerversammlung zu konzentrieren. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung, Einfühlungsvermögen und nicht zuletzt auf eine rechtssichere Beschlussfassung für die Gemeinschaft.
Ziel unserer Tätigkeit ist die kompetente Betreuung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, der Teilungserklärung Ihres Objektes sowie eventueller rechtswirksamer Vereinbarungen der Gemeinschaft, immer mit dem Focus für die Gemeinschaft das beste Resultat zu erzielen.
Eine seriöse kaufmännische, technische und rechtliche Kenntnis der Objektbetreuer gewährleistet den hohen Standard unserer täglichen Verwaltungsarbeit.
Auch wenn es einmal zu Besonderheiten neben der regelmäßigen Verwaltung kommt, können Sie auf uns zählen. Beispielsweise bei der Abwicklung von Leitungswasser- oder Sturmschäden, bei größeren Instandsetzungen oder bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, begleiten wir Sie qualifiziert und auf hohem Niveau.
Mit der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vom 12.01.2021 haben Wohnungseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG. Aufgrund unserer konsequenten Fort- und Weiterbildung erfüllen wir diesen Standard bereits seit mehr als 20 Jahren.